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Montag, den 06. April 2015

Pflicht zur behindertengerechten Filmausstrahlung  

.   Kann ein behinderter Internetfilm­kunde ein Recht auf Unter­titel nach dem Gesetz über den Schutz Behin­derter, dem Americans with Disabilities Act in der kali­forni­schen Aus­prägung des Disabled Persons Act und des Unruh Civil Rights Act, ein­klagen? Im Fall Cullen v. Netflix Inc. beurteil­te in San Fran­cisco das Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks der USA diese Frage.

Der Klä­ger wollte einen Internet­ausstrah­lungs­dienst­leister dem Dis­krimi­nierungs­verbot wegen der Aus­strahlung von Filmen ohne Unter­titel unter­werfen. Das Gericht entschied jedoch am 2. April 2015, dass das Gericht physische Räum­lich­keiten und Vor­kehrun­gen in ihrer Behin­derungsge­rechtig­keit regelt - any place of public accommo­dation, 42 USC §12182(a), - nicht den elektronischen Daten­verkehr:
Because Netflix's ser­vices are not con­nected to any actual, physical place[ ], Netflix is not subject to the ADA. AaO.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.