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Freitag, den 15. Mai 2015

Verhängnisvolle Liebesbriefe im US-Beweisrecht  

JBL - Washington - Nur weil Robby Harris einer Frau vor Jahren Liebesbriefe schrieb, konnte er einer Straftat überführt werden.

Im Oktober 2012 erhielt eine Kongressabgeordnete eigenhändig geschriebene anonyme Drohbriefe. Die Identität des Täters konnte nur aufgrund dreier Zeugenaussagen festgestellt werden, da weder Fingerabdrücke noch DNA des Verdächtigen gefunden wurde.

Ein FBI-Agent ermittelte, dass der Drohbrief aus einem Wohnkomplex in Michigan stammte, unter der Adresse einer Frau. Diese bestritt, die Briefe geschrieben zu haben, konnte aber einen anderen Hinweis liefern: vor einiger Zeit habe sie Liebesbriefe von einem ehemaligen Nachbarn aus dem Wohnkomplex erhalten; die Schrift auf den Liebesbriefen sei identisch mit der des Drohbriefes. Eine Briefträgerin des Wohnkomplexes erinnerte sich ebenfalls an die Handschrift des Verurteilten. Dieser leugnete die Tat.

Am 13. Mai 2015 erklärte das Bundesberufungsgericht für den Sechsten Bezirk der USA in Cincinnati im Fall USA vs. Robby Harris, dass die Verurteilung nur aufgrund der Zeugenaussagen an keinem Defekt leide, der eine Verletzung der 701 und 901(b)(2) Federal Rules of Evidence in der Bundesbeweisordnung darstellen würde. Die Zeugenaussage darf also zur Identifizierung der Handschrift herangezogen werden, wenn die Aussage nur auf persönlichen Einschätzungen der Zeugen und deren Vertrautheit mit Harris' Handschrift beruht und somit die Jury nicht fehlerhaft bei ihrer Entscheidungsbildung beeinflusst.


Freitag, den 15. Mai 2015

Polomarken verwirren - nicht unbedingt  

.   Seit 30 Jahren streiten sich ein Markeninhaber und der US-Poloverband um Marken. Eine alte Unterlassungsverfügung verbietet dem Verband verwechselbare Marken für Produkte wie die des Markeninhabers. Am 13. Mai 2015 klärte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall United States Polo Association v. PRL USA Holdings Inc. den Anwendungsbereich der Injunction von 1984.

Die Revisionsbegründung erklärt anschaulich die Bedeutung der - aus dritter Sicht nicht zu empfehlenden - Verbotsformulierung, die auf verwechselbare Produkte abstellt. Wenn neue Produkte angeboten und alte aufgegeben werden, kann sich die Anwendbarkeit der Injunction verändern. Hier stimmte das Gericht dem Verband lesenswert zu, dass das Verbot nicht automatisch Parfüm erfasst, wenn es für Optikwaren gilt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.