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Mittwoch, den 29. Juli 2015

Darf der Arzt nach Waffen fragen?  

.   Hin und her beurteilte die Revision die Verfassungs­verein­barkeit eines Gesetzes zum Schutz von Waffen­besit­zern vor Fragen von Ärz­ten. Ärzte sollen nach einem Gesetz von 2011 Patienten nicht nach Waffen­besitz fragen dürfen. In Dr. Bernd Woll­schlaeger v. Governor of the State of Florida klagten Ärzte gegen das Verbot, das mit der Gefahr des Lizenz­entzugs ver­bunden ist.

Das Bundesberufungs­gericht des elften Bezirks der USA hatte zu­nächst das Gesetz von Florida für eine Ver­letzung der Bundes­verfas­sung gehal­ten. Das Rede- und Meinungs­freiheits­recht der Mediziner sei beein­träch­tigt. Am 28. Juli 2015 hob das Gericht hin­gegen seine erste Entschei­dung auf und erklärte das Gesetz für verfassungs­gemäß.

Den Klägern stehen ihre Verfas­sungsrech­te ledig­lich als Einrede zur Verfü­gung, wenn sie das Verbot ver­letzen, um Sanktionen anzu­fechten. Auf 152 Seiten wägen die Richter samt einer Minder­meinung lehr­reich die Merk­male des Gesetzes sowie der Verfas­sungsgrund­lagen ab.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.