Bis zu diesem Stadium sind bereits das überraschend teure Ausforschungsbeweisverfahren Discovery und die Schlüssigkeitsprüfung vorbei. Auf der Grundlage der eingeholten Beweise, die nur den Parteien, nicht dem Gericht vorliegen, wird der Antrag auf Summary Judgment gestellt, um den Prozess zu beenden, bevor der Streit den Geschworenen zur Tatsachen- und Rechtswürdigung vorzulegen ist.
Allein der Richter entscheidet hingegen über den Summary Judgment-Antrag, der in der Regel von beiden Parteien gestellt wird. Sie beantragen, dass allein aufgrund des Vortrages und der Rechtslage zu entscheiden sei. Der Richter muss die angeführten Tatsachen aus der der Gegenseite günstigsten Perspektive als bewiesen annehmen. Das ist kompliziert, doch im obigen Fall nahm das Bundesgericht für Kansas seine Aufgabe ernst und erklärte einen nichtanwaltlich vertretenen Kläger detailliert die anzuwendende Prozessordnung.