Zwei Rechtsfragen lagen dem Gericht vor: Ist die Nachahmung eines in Komikheftchen abgebildeten Fantasie-KFZ mit einem echten Auto eine Urheberrechtsverletzung? Und wirkt die verwirkungsähnliche Laches-Einrede? Letzere fliegt raus, weil der Autobauer mit Absicht und bösgläubig vorging.
Um urheberrechtlich zu siegen, musste der Verlag das Gericht überzeugen, dass die Umsetzung des Fahrzeugs in Fernsehserien ab 1966 und einem Film von 1969 durch den Nachbau verletzt wurde. Obwohl Charaktere in Komikheftchen nicht im Urheberrechtsgesetz erwähnt sind, kommt ihnen und nun auch ihrem von der Norm abweichenden Fahrzeug der Schutz des Copyright Act zugute, wenn sie besonders herausragend, distinctive, sind, entschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit mit 30-seitiger Begründung.