Verschließt Tür-Zu-Gesetz den Vertragsanspruch?
CK • Washington. Gesellschaften müssen in jedem US-Staat eingetragen sein, in dem sie Geschäfte tätigen, nicht nur im Gründungsstaat. Ohne Eintragung versagt ihre Haftungsbeschränkung. Zudem können Door closing-Gesetze ihnen das Recht versagen, eigene Ansprüche einzuklagen. Aspire Channel LLC v. Penngood LLC betrifft das Klagerecht nach DC Code §29-105.02.*
Das Bundesgericht des US-Hauptstadtbezirks stellte fest, dass eine Ausnahme dieses Gesetzes das Klagerecht auf Zahlung aus einem Videowerbungsvertrag rette. Selbst wenn die Gesellschaft sich nach ihrer Gründung nicht im Hauptstadtbezirk registriert habe, gelte die Ausnahme für Unternehmen, die am zwischenstaatlichen Handel, interstate Intercourse, teilnehmen.
Der United States District Court for the District of Columbia stellte am 7. September 2015 nach der Supreme Court-Rechtsprechung den Intercourse dem verfassungsgeschützten Commerce gleich. Die Klägerin hatte erfolgreich vorgetragen, dass ihre Werbeeinblendungen USA-weit ausgestrahlt werden und daher als interstate-Aktivität gelten. Auf diese Ausnahme sollte sich keine Gesellschaft in den USA verlassen, da ihre Haftung weiterhin unbeschränkt ist und das Klageverbot des Door-Closing-Gesetzes in jedem Staat der USA anders aussieht.
Das Bundesgericht des US-Hauptstadtbezirks stellte fest, dass eine Ausnahme dieses Gesetzes das Klagerecht auf Zahlung aus einem Videowerbungsvertrag rette. Selbst wenn die Gesellschaft sich nach ihrer Gründung nicht im Hauptstadtbezirk registriert habe, gelte die Ausnahme für Unternehmen, die am zwischenstaatlichen Handel, interstate Intercourse, teilnehmen.
Der United States District Court for the District of Columbia stellte am 7. September 2015 nach der Supreme Court-Rechtsprechung den Intercourse dem verfassungsgeschützten Commerce gleich. Die Klägerin hatte erfolgreich vorgetragen, dass ihre Werbeeinblendungen USA-weit ausgestrahlt werden und daher als interstate-Aktivität gelten. Auf diese Ausnahme sollte sich keine Gesellschaft in den USA verlassen, da ihre Haftung weiterhin unbeschränkt ist und das Klageverbot des Door-Closing-Gesetzes in jedem Staat der USA anders aussieht.
* A foreign filing entity or foreign limited liability partnership doing business in the District may not maintain an action or proceeding in the District unless it is registered to do business in the District.