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Freitag, den 09. Okt. 2015

Yoga-Sequenz als Urheberrecht?

 
.   In Bikram's Yoga College of India v. Evolation Yoga stößt das Urheber­recht an seine Grenzen. Ge­nießt die in Yoga-Büchern doku­mentier­te Idee für eine Yoga-Sequenz den Schutz des Copyright Act? Gleich­zeitig mit der New Yorker Ent­scheidung über das Urheber­recht am Lied Santa Claus is Comin' to Town fiel in San Fran­cisco der Revisions­beschluss im Yoga-Fall.

Das Urheber­recht schützt die im Aus­druck verwirk­lichte Idee. Dieser Schutz steht in Wechsel­wirkung mit dem Rede­freiheits­grund­satz im ersten Verfas­sungszu­satz zur Bundes­verfas­sung, er­klärte das Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks der USA am 8. September 2015.

Urheberrecht schützt die Ausdrucks­form der Idee, während die Rede­frei­heit jedem erlaubt, auf Ideen anderer aufzu­bauen und sie selbst umzu­setzen. Jeder darf die Yoga-Übun­gen prakti­zieren, so wie jeder die Re­zepte eines Koch­buchs nach­kochen oder die in einem Buch beschrie­benen Regeln für ein Roll­schuhren­nen an­wenden darf. Während das Buch Schutz erhält, liegen die in ihm beschrie­benen Systeme und Sequen­zen außer­halb des Copyright-Schutz­kreises.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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