Android-Nutzer ohne Videodatenschutz
CK • Washington. Mit der Gerätenummer eines Android-Gerätes leitete ein Video-App-Anbieter Videodaten eines ihn verklagenden Kunden an den Auswertungsdienst Bango, der die Android-ID mit anderen Daten verbinden und ein Personenprofil erstellen kann. Der Kunde klagte nach dem Video Privacy Protection Act, der einen Schadensersatz von $2.500 für Videodatenschutzverletzungen verspricht.
Am 9. September 2015 entschied in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Ellis v. The Cartoon Network, Inc. gegen den Kläger. Er ist zwar ein Kunde und damit im Sinne des Gesetzes ein Consumer, doch ist er mangels eines Abonnements kein Subscriber, den das Gesetz in 18 USC §2710(a)(1) voraussetzt.
Der Kunde hatte die Option gewählt, nach dem Herunterladen der App ohne Einrichtung eines Kundenkontos die Filme zu betrachten. Erst mit der Einrichtung eines Kontos durch Anmeldung würde er ein gesetzlich geschützter Abonnent sein, urteilte das Gericht. Die Frage der vom VPPA geschützten personenbezogenen Daten, personally identifiable Information, brauchte es deshalb nicht zu prüfen.
Am 9. September 2015 entschied in Atlanta das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Ellis v. The Cartoon Network, Inc. gegen den Kläger. Er ist zwar ein Kunde und damit im Sinne des Gesetzes ein Consumer, doch ist er mangels eines Abonnements kein Subscriber, den das Gesetz in 18 USC §2710(a)(1) voraussetzt.
Der Kunde hatte die Option gewählt, nach dem Herunterladen der App ohne Einrichtung eines Kundenkontos die Filme zu betrachten. Erst mit der Einrichtung eines Kontos durch Anmeldung würde er ein gesetzlich geschützter Abonnent sein, urteilte das Gericht. Die Frage der vom VPPA geschützten personenbezogenen Daten, personally identifiable Information, brauchte es deshalb nicht zu prüfen.