Stigmatisierung von Muslimen verfassungswidrig
CK • Washington. Der Staat darf nicht pauschal alle Muslime unter Verdacht und Beobachtung stellen, nur weil auch Muslime an rechtswidrigen, selbst extremen, Vorfällen beteiligt waren, besagt der Beschluss in Hassan v. City of New York vom 13. Oktober 2015. Der Generalverdacht von Bevölkerungsgruppen, gleich ob wegen Rasse, Religion oder Herkunft, erfordere vom Staat ganz besondere Nachweise der Notwendigkeit.
Die Behandlung von Deutschen und Japanern in den Weltkriegen illustriere, dass keine durchschnittliche Prüflatte für Eingriffe in die Freiheit, Menschenwürde und Gleichbehandlung von Zielgruppen zulässig ist. Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia stellte vielmehr strenge Anforderungen auf. Eingriffe in Verfassungsrechte - und die Stigmatisierung sei bereits ein Eingriff - seien auf ein Minimum zu beschränken, um verfassungsvereinbar zu sein.
Der von zahlreichen Bürgerrechtsgruppen als Amici Curiae beeinflusste Revisionsentscheid führte zu einer bemerkenswerten Mindermeinung einer Richterin. Nach 80-jähriger Lebenserfahrung als Frau befürchtet sie Nachteile für den Frauenschutz bei einem etwas niedrigeren Prüfmaßstab.
Die Behandlung von Deutschen und Japanern in den Weltkriegen illustriere, dass keine durchschnittliche Prüflatte für Eingriffe in die Freiheit, Menschenwürde und Gleichbehandlung von Zielgruppen zulässig ist. Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia stellte vielmehr strenge Anforderungen auf. Eingriffe in Verfassungsrechte - und die Stigmatisierung sei bereits ein Eingriff - seien auf ein Minimum zu beschränken, um verfassungsvereinbar zu sein.
Der von zahlreichen Bürgerrechtsgruppen als Amici Curiae beeinflusste Revisionsentscheid führte zu einer bemerkenswerten Mindermeinung einer Richterin. Nach 80-jähriger Lebenserfahrung als Frau befürchtet sie Nachteile für den Frauenschutz bei einem etwas niedrigeren Prüfmaßstab.