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Mittwoch, den 14. Okt. 2015

Stigmatisierung von Muslimen verfassungswidrig  

.   Der Staat darf nicht pauschal alle Muslime unter Verdacht und Beobachtung stellen, nur weil auch Mus­lime an rechts­widrigen, selbst ex­tremen, Vor­fällen betei­ligt waren, besagt der Be­schluss in Hassan v. City of New York vom 13. Oktober 2015. Der General­verdacht von Bevöl­kerungs­gruppen, gleich ob wegen Rasse, Reli­gion oder Her­kunft, erfor­dere vom Staat ganz beson­dere Nach­weise der Not­wendig­keit.

Die Behandlung von Deutschen und Japanern in den Welt­kriegen illus­triere, dass keine durch­schnitt­liche Prüf­latte für Eingriffe in die Frei­heit, Menschen­würde und Gleichbe­handlung von Ziel­gruppen zuläs­sig ist. Das Bundes­beru­fungs­gericht des drit­ten Be­zirks der USA in Phila­delphia stellte viel­mehr strenge Anfor­derun­gen auf. Ein­griffe in Verfassungs­rechte - und die Stigma­tisie­rung sei bereits ein Ein­griff - seien auf ein Mini­mum zu beschrän­ken, um verfas­sungsver­einbar zu sein.

Der von zahl­reichen Bürger­rechts­gruppen als Amici Curiae beein­flusste Revisions­entscheid führte zu einer bemer­kenswer­ten Minder­meinung einer Rich­terin. Nach 80-jäh­riger Lebens­erfahrung als Frau befürch­tet sie Nach­teile für den Frauen­schutz bei einem etwas nied­rigeren Prüf­maßstab.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.