Richter mag kein Markenrecht, urteilt falsch
CK • Washington. Weder die Parteien noch die Revision sind mit der zweiten Revision nach Urteilen eines Richters glücklich, der an seinem Gericht keine Markenrechtsprozesse mag. Aus der erneuten Prüfung resultierte jedoch eine nützliche Entscheidung im Fall Sovereign Military Hospitaller Order of Saint John of Jerusalem of Rhodes and of Malta v. The Florida Priory of the Knights Hospitallers of the Sovereign Order of Saint John of Jerusalem, Knights of Malta, The Ecumenical Order.
In Atlanta entließ das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 15. Oktober 2015 den Richter nicht aus seiner Verantwortung, obwohl ein Ablehnungsantrag vorlag. Das Gericht erläuterte auf 49 Seiten die Merkmale der Verwechslungsgefahr bei Marken. Der Richter hatte sie und die beigeführten Beweise falsch beurteilt. Die Erörterung der Fehler und der Korrekturen macht die Begründung wertvoll.
In Atlanta entließ das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA am 15. Oktober 2015 den Richter nicht aus seiner Verantwortung, obwohl ein Ablehnungsantrag vorlag. Das Gericht erläuterte auf 49 Seiten die Merkmale der Verwechslungsgefahr bei Marken. Der Richter hatte sie und die beigeführten Beweise falsch beurteilt. Die Erörterung der Fehler und der Korrekturen macht die Begründung wertvoll.