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Donnerstag, den 29. Okt. 2015

Keine Kaution: Infrastruktur-Hacker bleibt in Haft  

.   Dem kranken Bruder an der West­küste will ein Hacker helfen und dazu aus der Unter­suchungs­haft im Osten ent­lassen werden. Er hatte Viren per EMail an Energie­anbie­ter gesandt, um ihre Kon­troll- und Steuer­netze auszu­spionie­ren und Daten ins Aus­land zu verkaufen. Am 27. Oktober 2015 erklärte in USA v. Eccelston das Bundes­gericht der Haupt­stadt Wash­ington die Ver­legung und Befrei­ung aus der U-Haft für unzu­lässig. Dazu erör­terte es lehr­reich auf neun Seiten die Ver­fassungs­grenzen der Inhaf­tierung vor dem Prozess und die Merk­male der Kautions­freilassung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.