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Sonntag, den 14. Febr. 2016

Konservativster von neun Richtern verstorben

 
.   De mortuis nihil nise bene - das wird man bei Antonin Scalia, dem rechtesten der neun Supreme Court-Richter nicht erleben. Zu sehr hatte sich der Oberintellektuelle der juristischen Spitzen der USA aus der Mitte wegbewegt und in letzter Zeit in Mindermeinungen auch seine konservativen Mitstreiter verunglimpft.

Die Auswirkungen auf das Recht können erstaunlich sein. Zuerst stellt sich die Frage nach den bereits verhandelten Fällen. Dann folgt die Riesenfrage nach dem Abbau der Bundeskompetenzen. Schließlich muss man abwarten, wen Präsident Obama als Nachfolger Scalias vorschlägt und ob er seinen Kandidaten durch den mit ihm auf Kriegsfuß stehenden Senat bringen kann.

Die erste Frage ist leicht zu beantworten: Die acht verbleibenden Richter werden entscheiden, was sie können, und bei einem Patt die Entscheidung verschieben, bis ein Kollege nachrückt. Die Antwort auf die zweite Frage steht in den Sternen.

Seit 1937 hat der Bund Kompetenzen gewonnen, auch mit Gesetzen, die der Gründer der Kanzlei des Verfassers für Präsident Roosevelt schrieb, beispiels­weise bei der Banken- und der Börsenaufsicht. Seither versucht die Rechte, allen voran Scalia, diese Kompetenzen zurückzuschrauben und große Teile den Einzelstaaten zurückzuübertragen. Wird das dem Supreme Court ohne Scalia weiterhin gelingen?







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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