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Freitag, den 01. April 2016

Geheimzahl XXX-XX-XXXX spült Cash in Staatskasse  


Formularliste im Bild
.   Die geheimste Zahl in den USA ist die Steuernummer, gemeinhin als Social Security Number bekannt. Früher wurde sie locker herausgegeben. Seit es Hacker gibt, hütet man sie wie einen Schatz. Ausländer verwirrt das, da sie ihre Nummer veröffentlichen müssen. Nun wird es immer notwendiger, eine amerikanische Steuernummer zu besitzen.

Zahlreiche Vorgänge erfordern sie, sonst darf ein Kunde nicht bezahlen, eine Bank ein Erbe nicht auszahlen, eine Immobilie nicht verkauft werden - oder eine neue US-Tochterfirma darf kein Personal einstellen. Da nützt die aus­län­dische Tax-ID nichts - eine amerikanische muss beschafft werden. Zu al­lem Überfluss hat der Kongress dem Finanzamt die Mittel stark gekürzt. Der Erwerb der Steuernummer wird zum teuren Hürdenlauf.

Immer weniger Finanzbeamten dürfen Nachfragen beantworten. Gleichzeitig stieg die Zahl der Formulare zur Beantragung von Steuernummer oder Unbe­denklichkeitsbescheinigung. Die Liste reicht vom SS-4 über das W8-BEN bis zu Subformularen für bestimmte Zwecke - alle mit schwer verständlichen An­wei­sungen, die im internationalen Kontext wenig nützen.

Wenn am Flughafen die Sicherheitskontrolle für einen Bonus von $85 für den Staat beschleunigt werden kann, sollte ein schneller, doch kostenpflichtiger Erwerb der Steuernummer und -bescheinigungen auch denkbar sein. Am 1. April 2016 soll daher ein $500-Programm beginnen, das eine Vorzugsbehandlung garantiert.

Selbst ausländische Pässe werden im Fast Track Tax-ID-System als Identi­täts­bescheinigungen anerkannt, wenn sie mit einem Steuernummernachweis aus einem FATCA-Land vorgelegt werden. Beide Dokumente müssen durch eine vom zuständigen Landgericht ausgestellte Apostille verifiziert sein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.