Vom Obersten Bundesgerichtshof erfuhren die Parteien, dass die Revision ein Legitimationsmerkmal zur Schadensbehauptung übersehen hatte. Der Schaden muss concrete and particularized sein. Die Revision hatte diese Unterscheidung nicht verstanden oder ignoriert und nur auf den behaupteten Partikularschaden abgestellt. Lehrreich erläutert die Begründung nun diese Merkmale in Bezug auf den Fair Credit Reporting Act of 1970, der primär Finanzauskunfteien und Inkassofirmen anspricht.
Das Gericht erörterte den Schaden, der im Internetzeitalter durch eine nicht auf Finanzen auslegte Auskunft folgt, sondern der Auskunft über allgemeine Personendaten und die Beziehungen von Personen zueinander, die Finanzdaten nur indirekt erwähnt, folgen kann. Der Kläger fand in der Suchmaschine seinen Namen: His profile, he asserts, states that he is married, has children, is in his 50's, has a job, is relatively affluent, and holds a graduate degree. … According to Robins' complaint, all of this information is incorrect. AaO 6.
Wegen dieser Falschauskunft verklagte er die Suchmaschine auf Schadensersatz von ab $100 und formulierte sie als Sammelklage - vermutlich in der Hoffnung, damit einen für ihn lohnenderen Vergleich zu erzielen. Dieser Beschluss weist den Fall jedoch zu einer Weiterprüfung zurück. Nur wenn das Untergericht auch einen konkreten Schaden feststellt, geht der Prozess weiter.