Er betrifft die Transparenz der Garantiebestimmungen und -einschränkungen. Schon der Magnusson-Moss Warranty Act sollte dies durch deutliche Gestaltungen erzielen. Der E-Warranty Act klärt das Verhältnis von im Internet abrufbaren Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen zum Offline- und Online-Handel und regelt unter anderem, dass Hersteller Händlern ihre Klauseln nicht nur vorgeben dürfen, sondern auch online oder offline verfügbar machen müssen. Der Verbraucher muss sie bereits vor einem Kauf einsehen können.
Der Verordnungsentwurf liegt nun der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vor: Rule Governing Disclosure of Written Consumer Product Warranty Terms and Conditions; Rule Governing Pre-Sale Availability of Written Warranty Terms, 81 Federal Register 100, 32680. Das Verbraucherschutzamt hofft, die Auswertung der Stellungnahmen, zu denen jedermann auch ohne besonderes Interesse berechtigt ist, bald auszuwerten, damit die Verordnung in 16 CFR Parts 701, 702 noch in diesem Jahr ain Kraft treten kann.