• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 26. Mai 2016

Urheberrechtsamt will Gebühr für Online-Verstoßliste kappen  

.   Was hält der Bürger davon, die Gebühren für Meldungen von DMCA-Zustellungsempfängern von $105 oder $140 auf $6 zu reduzieren, fragt das Copyright Office am 25. Mai 2016. Gebühren werden durch Verordnung ge­regelt, und Verordungen erfordern die Mitwirkung der Öffentlichkeit nach dem Administrative Procedures Act.

Jeder Interessierte darf sich melden. Etwa 7000 Internetdienstleister sind von der Gebühr direkt betroffen. Sie können sich selbst - oder sich und weitere Per­sonen, nach unterschiedlichen Gebühren - anmelden, um die Haftungs­be­frei­ung bei Online-Verletzungen nach dem Digital Millennium Copy­right Act zu er­lan­gen. Opfer oder ihre mit Rechten ausgestatteten Vertriebsfirmen nutzen nach dem DMCA die Meldungen zur Zustellung von Take Down Notices.

Das Amt steht kurz vor der Vollendung einer digitalen Meldedatenbank und rechnet mit Jahreskosten von $41000. Verteilt auf 7000 Nutzer, meint sie, sollte eine Gebühr von $6 ausreichen. Zudem kann sie auf Gebühren für Nachträge und Änderungen verzichten. Nun ist die Öffentichkeit am Zug: Designation of Agent To Receive Notification of Claimed Infringement.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.