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Donnerstag, den 11. Aug. 2016

Bewegung im Urheberrecht: Das Vertriebsrecht  

.   Der Führer einer Bürgerrechtsbewegung gab ein Gemälde in Auftrag, und der Künstler fertigte auch Lithographien an. In Jesus Ali v. Final Call Inc. verklagte er den Förderverein der Bewegung, der die Lithographien ver­kauf­te, wegen Urheberrechtsverstoßes. Der Verein machte eine implizierte Ver­triebs­lizenz und andere Einreden geltend.

Am 10. Juni 2016 entschied in Chicago das Bundesberufungsgericht des sieb­ten Bezirks der USA für den Künstler, nachdem das Untergericht ihm die Be­weis­last auferlegt und die Klage abgewiesen hatte. Die Revision ent­schul­digte sich für eine unklare Betrachtung der Beweislast in einem Präzedenzfall. Außer­dem er­ör­ter­te sie zahlreiche Einreden - wie die First Sale Doctrine-, die nach einem Kauf einen Weiterverkauf unbeschränkt zulässt.

Die Entscheidung ist eine wichtige Klarstellung der Grundsätze, dass dem In­ha­ber des Urheberrechts der Beweis des Werkes und seiner Inhaberschaft an ihm obliegt, während der behauptete Verletzer seine Einreden beweisen muss. Zu­dem ermahnte es lehrreich Parteien und Gerichte, unterschiedliche Ein­re­den strikt zu trennen und darzulegen, ohne deren Merkmale zu vermischen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.