• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 28. Aug. 2016

GSP-Zwang im Taxi als verfassungswidriger Eingriff  

.   Eine verfassungswidrige Durchsuchung stelle ein Zwang der Taxi-Aufsicht zum Einbau eines GSP-Datensammlungs- und -Zahlsystems in Taxis dar, behauptete der Kläger, der in der ersten Instanz verlor. Am 26. August 2016 erging die Revisionsentscheidung in El-Nahal v. Yassky.

Sie betrifft eine Vorschrift der Taxikommission in New York City, doch die Ver­fas­sungs­frage ist USA-weit lehrreich und im Bezirk des Bundes­be­ru­fungs­ge­richts des zweiten Bezirks der USA in New York City bindend. Der zweite Bezirk um­fasst die Staaten Vermont, New York und Connecticut.

Der Kläger behauptete einen Zwang zur Fahrten- und Ortskontrolle von Taxis, dem Datensammlung und -übermittlung ohne Zustimmung folgen, und damit einen Verstoß gegen den Vierten Verfassungszusatz, der einen Richterbeschluss für Durchsuchungen erfordert. Die Revision bestätigte die Klageabweisung man­gels eines schädigenden Eingriffs in ein Eigentumsrecht und ging in seiner Be­grün­dung auch auf den Eingriff in die Privatsphäre ein, den der Kläger nur in der ersten Instanz verfolgt hatte.
Der Vierte Verfassungszusatz lautet:
The right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be vi­olated, and no warrants shall issue, but upon probable cause, sup­por­ted by oath or affirmation, and particularly describing the place to be searched, and the persons or things to be seized.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.