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Samstag, den 03. Sept. 2016

Wahlstation als Grundlage für Jura-Karriere  

.   Das Fundament für die Juristenlaufbahn des Verfassers leg­te die Wahlstation. Deshalb folgte seinem Eintritt ins Berufsleben als Rechtsan­walt und Attorney at Law bald die Ausbildung von Referendaren und Prak­ti­kan­ten aus Deutschland und Interns aus der ganzen Welt. Rund 200 junge Ju­ris­ten konn­ten so die amerikanische Rechtswelt samt Umfeld hautnah erleben und ihren eigenen Weg entwickeln.

Da in den USA alles anders ist als man denkt, und eine Einführung ins US-Recht an der Uni kaum die Wirklichkeit der frappierenden Rechtskonzepte und -prak­ti­ken vermitteln kann, stoßen sie nahezu täglich auf neue Wunder und uner­war­te­te Absurditäten. Alles ist anregend, weil man auch für die eigene Rolle und Zu­kunft Gedankenanstöße erhält.

Der Ausbilder spielt dabei eigentlich eine untergeordnete Rolle: Er wirft die Jun­gen ins kalte Wasser und zeigt ihnen, wie man schwimmt und Frustrationen über­lebt. Dann folgt ein Debriefing mit Feedback zur Ergänzung der regel­mäßi­gen Lehr­gänge, die die Geschichte und Konzepte des US-Rechts erklären.

Vergleichbare Erfahrungen brachten den Verfasser über Malta und England in die USA. Ohne die lehrreiche Wahlstationsausbildung vor heute 40 Jahren bei dem späteren Staatspräsidenten Dr. Ugo Mifsud Bonnici wäre das nie ge­sche­hen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.