×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Montag, den 03. Okt. 2016

Mit acht Richtern ins neue Amtsjahr: Supreme Court

 
.   Nach der Roten Messe beginnt am 3. Oktober 2016 der Ober­ste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, das Amts­jahr 2016-17. Zum ersten Mal seit Jahrzehnten fehlt dem Gericht das Züng­lein an der Waage: Es tritt nach dem Tod von Richter Scalia mit nur acht Rich­tern an. Der Senat ver­wei­ger­te dem von Präsident Obama nominierten Nach­fol­ger Re­vi­si­ons­richter Mer­rick Gar­land die zu seiner Einsetzung notwendigen An­hö­run­gen. Die acht Richter haben sich bei der Vorbereitung des neuen Amts­jahrs einer Selbstbeschränkung unterzogen: Sie nahmen fast nur Fälle von rein rechtlicher, nicht politisch bri­san­ter Thematik an. Die Entscheidungen des Amts­jahrs 2015-16 behandelten noch Fragen, die gravierende Differenzen bei­spiels­wei­se in der Gesundheitspolitik oder dem Religionsrecht aufwiesen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER