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Freitag, den 02. Dez. 2016

750 auf einen Schlag: Fotourheberrecht USA  

.   Nach einer Anhörung der Öffentlichkeit, die fast 3000 Kom­men­ta­re aus­lös­te, verkündete das Copyright Office in Washington, DC, am 1. De­zember 2016 neue Regeln für die Anmeldung von Fotos. Die amtliche Ein­tra­gung ist eine Klage­voraussetzung für die Durch­set­zung urheberrechtlicher An­sprü­che.

Mit den neuen Bestimmungen in 37 CFR Parts 201, 202, die das Amt im Bun­des­an­zei­ger, Band 81, Heft 231, S. 86643 ff., unter Group Registration of Pho­to­graphs er­läutert, wird die Anmeldung auf Papierformularen abgeschafft und die di­gi­ta­le An­meldung so gestaltet, dass bis zu 750 Fotos ditigal als Grup­pen­an­trag ein­ge­reicht wer­den dürfen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.