Selbst klagen - ist jedem in den USA unbenommen
CK • Washington. Dumme Anfragen kommen regelmäßig aus Deutschland mit dem Wunsch, in den USA deutsche Personen oder Institutionen zu verklagen. Der Anwalt lehnt dankend ab. Wie Amerikanern steht es ihnen frei, selbst zu klagen. Mit $350 oder weniger Gerichtsgebühren sind sie dabei. Eine Anwaltspflicht gilt nur für Unternehmen. Private dürfen selbst klagen und verlieren.
Dass sie verlieren, liegt meist an der Komplexität des Prozessrechts, nicht unbedingt an der Qualität der Ansprüche. Bei Klägern im Ausland ist allerdings schon mit der Abweisung wegen Unzuständigkeit der US-Gerichte zu rechnen. Einblicke in die Komplexität vermitteln zwei neue Entscheidungen: Emrit v. Heck vom 10. Januar 2017 und Carmen Naomi Watson v. Mylan Pharmaceuticals Inc. vom 13. Januar 2017.
Beide Klagen haben irgendetwas mit gesundem Menschenverstand zu tun, der sich aber nicht in konkreten Ansprüchen mit fundierter Substantiierung manifestiert. Daneben verstehen die Kläger fundamentale Elemente des Prozessrechts nicht, doch verwenden sie Fachbegriffe, als ob sie sie begriffen. Die Gerichte bemühen sich ernsthaft, das Unverständliche in Verständliches umzudeuten - wozu sie bei Anwälten nicht verpflichtet sind -, bevor sie die Klagen mit für Juristen lehrreichen Begründungen abweisen.
Dass sie verlieren, liegt meist an der Komplexität des Prozessrechts, nicht unbedingt an der Qualität der Ansprüche. Bei Klägern im Ausland ist allerdings schon mit der Abweisung wegen Unzuständigkeit der US-Gerichte zu rechnen. Einblicke in die Komplexität vermitteln zwei neue Entscheidungen: Emrit v. Heck vom 10. Januar 2017 und Carmen Naomi Watson v. Mylan Pharmaceuticals Inc. vom 13. Januar 2017.
Beide Klagen haben irgendetwas mit gesundem Menschenverstand zu tun, der sich aber nicht in konkreten Ansprüchen mit fundierter Substantiierung manifestiert. Daneben verstehen die Kläger fundamentale Elemente des Prozessrechts nicht, doch verwenden sie Fachbegriffe, als ob sie sie begriffen. Die Gerichte bemühen sich ernsthaft, das Unverständliche in Verständliches umzudeuten - wozu sie bei Anwälten nicht verpflichtet sind -, bevor sie die Klagen mit für Juristen lehrreichen Begründungen abweisen.