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Donnerstag, den 09. März 2017

Kanzleiwerbung geht nach hinten los: Hohn der Richter  

.   Milliarden habe sie ihren Mandanten eingeklagt, brüstet sich die Kanzlei im Internet. Das Gericht reibt ihr die Reklame unter die Nase. Das Ziel ihrer Klage - bereits in der zweiten Auflage und immer noch mangel­haft - sei fet­ter Profit, nicht die Erstattung einer kleinen Teilzahlung auf eine Kün­digungs­ab­fin­dung, die sie ihrem Internetdienstleister schuldete, meint das Gericht. Die Kanzlei behauptet, die Kündigungsfrist ihres Vertrags habe rechts­wid­rig zu einem Abfindungsanspruch geführt.

Die Anwälte klagten im Namen aller Kunden des Dienstleisters. In Chicago fand das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA am 8. März 2017 im Fall Cafferty, Clobes, Meriwether & Sprengel LLP v. XO Com­mu­ni­ca­tions Services LLC keinen Vertragsbruch und keinen Anspruch nach an­de­ren fan­ta­sievoll be­haup­te­ten Anspruchsgrundlagen. Ein Erstklässler kann die Kündigungsfrist er­mit­teln, rech­net es in seiner har­schen Re­vi­si­ons­be­grün­dung vor.

Der Vertrag sei klar. Der Umstand, dass der Dienstleister die Kündigungsfrist je­den Monat in der Rechnung erklärte, sei ihm nicht als vertragswidrig an­zu­rech­nen, nur weil er in der Rechnung nicht auch das Anfangs- und End­da­tum des Ver­trags mit automatischer Verlängerungsklausel erwähnte. Beim Blick in den Vertrag wä­ren den doch so hoch­qualifizier­ten Rechtsanwälten die Daten ins Auge ge­sprun­gen, schreibt das Gericht höhnisch.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.