Was funktional ist, erhält keinen Schutz im Copyright Act. Deshalb durfte ein Schneider von Sporttanzuniformen die Schnitte, Formen und Stoffe eines Konkurrenten ungeahndet nachahmen. Bisher war unklar, ob auch die grafischen Werke auf den Uniformen, die mit Schnitten und Stoffen untrennbar verbunden sind, schutzfähig sind. Sind sie eigene Werke oder werden sie von den schutzunfähigen stofflichen und funktionalen Bekleidungselementen subsumiert?
Obwohl die das Werk schaffende Klägerin 200 Copyright-Eintragungen beim Copyright Office besaß, hatte das Untergericht die Klage gegen die beklagte Imitatorin abgewiesen, weil die graphischen Muster untrennbar mit den funktionalen Uniformen verbunden seien. Im Kern entschied der Supreme Court der USA in Washington am 22. März 2017, dass zweidimensionale grafische, bildliche oder skulpturelle Werke nicht faktisch, sondern nur in der Vorstellung von der dreidimensionalen Bekleidung trennbar sein müssen, um sich von der Funktionalität abzuheben und als eigene Werke schutzfähig sein zu dürfen.