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Sonntag, den 23. Juli 2017

USA-Recht für Jedermann: Kapitel 1 Common Law  

Fortsetzung: Case Law plus X + Y = Common Law
.   Lektion 7: Common Law ist mehr als Rechtsprechung, Case Law.

Die Präzedenzfälle der Gerichte als Case Law bleiben die wichtigste Quelle des Rechts. Doch wie die Lobby in den USA die Gesetzgeber von Bund und Staaten anrufen kann, um nach dem heißen-Kaffee-Verdikt der Jury Änderungen des Rechts der unerlaubten Hand­lungen zu bewirken, konnte sich schon der eng­li­sche Dörfler an seinen Par­la­mentsabgeordneten im Londoner House of Com­mons wenden. Ab und zu gab es dann Gesetze.

Diese Gesetze sind das zweite Bein des Common Law. Dasselbe Prinzip gilt in den USA. Viele alte Ge­set­ze aus dem frühen England gelten weiterhin in den USA. Das englische Statute of Limitations ist auch der amerikanische Begriff für gesetzliche Ver­jährungsfristen. Das englische Statute of Frauds bil­det das Schrift­formerfordernis im Recht der ame­ri­ka­nischen Einzelstaaten. Später kam das Queens Anne Statute hinzu, das ein Leistungsschutzrecht ein­führ­te: 14 Jah­re lang sollten Buchverlage geschützt sein. Das schien ausreichend. Die er­sten zwei Statutes gelten nahezu unverändert auch heute noch.

Das Gesetz der Königin Anne belegt hingegen, wie aus Gesetzen Wildwuchs wer­den kann. 14 Jahre Urheberschutz für Verlage erscheinen heute lachhaft. Die Macht der Verlage hinkt schon lange hinter der der Musik- und Filmvertriebs­fir­men her. Autoren geht es nach wie vor schlecht, selbst wenn die Ver­mark­tungs­firmen mittlerweile länger als ein Jahrhundert Schutz genießen. Diese Ent­wick­lun­gen ver­liefen in England und den USA parallel.

Wer das Common Law mit dem Einfluss der Geschworenen für merkwürdig hält, muss allerdings bei der Betrachtung der gesetzgeberischen Weiterentwicklung des Rechts fragen, ob die ungezügelten Parlamente nicht oft mehr Rechts­un­si­cher­heit auslösen oder die vom gesunden Menschverstand getragenen Wün­sche der Durchschnittsbürger missverstehen.

Lektion 8: Writs - wie Mahnbescheide

Damit das Common Law stabil steht, erwähnen wir kurz das dritte Bein: Die Writs. Man darf sich die Writs als Formulare für bestimmte Ansprüche vorstellen.

Der Antragsteller geht zu Gericht, trägt Bauer A, Dieb B, Kuh C und Herausgabe in den Writ of Replevin ein, zahlt die Gerichtsgebühr und erhält, wenn alles ge­prüft und für gut befunden ist, einen vollstreckbaren Titel. Den gibt er dem Ge­richts­voll­zieher, damit der Sheriff oder Bailiff die Kuh C vom Dieb B holt und dem Bauern A zurückbringt.

Kaum anders als das heutige Mahnverfahren in Deutschland. Mit den Writs las­sen sich Ergebnisse erzielen, die das Common Law sonst nicht zulässt, weil es grund­sätzlich auf die Rechtsfolge von Schadensersatz, Damages, gerichtet ist, nicht Leistung oder Herausgabe. Gab es früher hunderte Writs für alle mögli­chen An­spruchs­ty­pen materieller und prozessualer Art, bleiben heute weni­ger als zehn im amerikanischen Gebrauch.
Fortsetzung: Equity







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.