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Mittwoch, den 30. Aug. 2017

Aus für Wahlstation und Praktikum in den USA  

Danger-Zeichen
SFe - Washington.   Neusten Berichten zufolge erwägt die Trump-Regierung die Ab­schaf­fung des J1-Visums. Die­ses ist für Praktika, Aus­lands­se­mester, Au Pair-Auf­ent­halte und andere Aus­tausch­programme in den USA unerlässlich, da ein Tou­ris­ten­vi­sum hierfür nicht aus­reicht. Das Trumpdekret kann schon im Sep­tem­ber die­sen Jah­res kommen. Da­mit wäre auch Re­fe­ren­da­ren in Zu­kunft die Mög­lich­keit ge­nom­men, ihre Wahlstation in den USA zu ab­sol­vie­ren, und Stu­den­ten müss­ten auf Prak­ti­ka in den USA verzichten.

Bereits im April hatte Trump sein Buy American and Hire American-Dekret zur Überprüfung der Einwanderungsbestimmungen erlassen, um die Interessen am­erikanischer Arbeitnehmer zu schützen. Es ignoriert die positiven Aspekte des interkulturellen Austausches sowie seines wirtschaftlichen und politischen Nut­zens für die USA.

Für den Präsidenten gilt America First. In diesem Wahn bemerkt er jedoch nicht, wie er Amerika weiter ins Abseits manövriert. Amerikaner haben für klar­stel­len­de Proteste diese Anlaufstellen:
White House Comment Line: (202) 456-1111
State Department Operations Center: (202) 647-1512
Alliance for International Exchange: Advocacy
Intrax Global Internships ist ein zuverlässiger Visumssponsor für Referendare und Praktikanten, der die Ent­wick­lung intensiv be­ob­achtet und Informationen streut.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.