Schleichwerbung: Irreführendes Suchportal sanktioniert
CK • Washington. In Matter of Victory Media Inc. bittet das Verbraucherschutzamt FTC die Öffentlichkeit am 30. Oktober 2017 um Anmerkungen zum Vergleich, den es mit einem untersuchten Such- und Social-Media-Portal abschließen will. Der im Federal Register verkündete Vergleich beginnt mit der Darstellung der Untersuchungsergebisse. Das Portal gab sich als militärfreundlich aus und vermittelte Suchergebnisse über militärfreundiche Anbieter und Institutionen wie Schulen. In Wirklichkeit, erkannte die Federal Trade Commission, sind die Suchergebnisse auf zahlende Institutionen beschränkt.
Dieses Werbeformat verschwieg das Portal seinen Besuchern. Das Verheimlichen wirkt nach §5 des Federal Trade Commission Act rechtswidrig täuschend und irreführend und ist nach 15 USC §46(f) und FTC Rule 2.34, 16 CFR 2.34 mit Sanktionen zu belegen. Das Amt beschränkt sich hier auf die Pflicht auf die klare Abgrenzung von Werbung, das Verbot der Täuschung, die Offenbarung bezahlter Bewertungen von werbenden Institutionen sowie umfangreiche Compliance-Berichte, die das Portal nun 10 Jahre lang erstellen muss.
Dieses Werbeformat verschwieg das Portal seinen Besuchern. Das Verheimlichen wirkt nach §5 des Federal Trade Commission Act rechtswidrig täuschend und irreführend und ist nach 15 USC §46(f) und FTC Rule 2.34, 16 CFR 2.34 mit Sanktionen zu belegen. Das Amt beschränkt sich hier auf die Pflicht auf die klare Abgrenzung von Werbung, das Verbot der Täuschung, die Offenbarung bezahlter Bewertungen von werbenden Institutionen sowie umfangreiche Compliance-Berichte, die das Portal nun 10 Jahre lang erstellen muss.