Dieses Werbeformat verschwieg das Portal seinen Besuchern. Das Verheimlichen wirkt nach §5 des Federal Trade Commission Act rechtswidrig täuschend und irreführend und ist nach 15 USC §46(f) und FTC Rule 2.34, 16 CFR 2.34 mit Sanktionen zu belegen. Das Amt beschränkt sich hier auf die Pflicht auf die klare Abgrenzung von Werbung, das Verbot der Täuschung, die Offenbarung bezahlter Bewertungen von werbenden Institutionen sowie umfangreiche Compliance-Berichte, die das Portal nun 10 Jahre lang erstellen muss.
Dieses Werbeformat verschwieg das Portal seinen Besuchern. Das Verheimlichen wirkt nach §5 des Federal Trade Commission Act rechtswidrig täuschend und irreführend und ist nach 15 USC §46(f) und FTC Rule 2.34, 16 CFR 2.34 mit Sanktionen zu belegen. Das Amt beschränkt sich hier auf die Pflicht auf die klare Abgrenzung von Werbung, das Verbot der Täuschung, die Offenbarung bezahlter Bewertungen von werbenden Institutionen sowie umfangreiche Compliance-Berichte, die das Portal nun 10 Jahre lang erstellen muss.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.