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Donnerstag, den 22. Mai 2003

Scheckfreier Zahlungsverkehr in USA in Aussicht  

CK - Washington.   Im Land der $60-Wire-Transfer-Gebühren, wo die Zahlung per Scheck die Norm und der Giralverkehr selbst als Begriff unbekannt bleibt, kündigt der Kongress eine revolutionäre Wandlung an:

Mit der House Bill H.R. 1375, dem Check Clearing for the 21st Century Act, auch Check 21 genannt und in der Fassung H.R. 1474 von diesem Bankenverband unterstützt, sollen die Banken ermächtigt werden, den Zahlungsverkehr untereinander elektronisch abzuwickeln. Am 20. Mai 2003 wurde der Gesetzesentwurf vom zuständigen Ausschuss des Repräsentantenhauses verabschiedet. (Nachtrag: H.R. 1747 wurde vom gesamten Haus einstimmig verabschiedet.) Noch im September 2002 war der Entwurf erheblcher Kritik ausgesetzt.

Solange die Kurierdienste, die bislang die Schecks in Papierbündeln durch's Land fahren, keine starke Gegenlobby bilden, sollte die Regelung noch in diesem Jahr Gesetzeskraft erlangen.

Der Kontrast zum effizienteren System in Europa, wo Behörden wie das Patentamt per Verordnung die Scheckzahlung schon seit langem abschaffen, ist offensichtlich, aber dient in Washington nicht als Ansporn oder Vorbild für das selbst gestrickte Wunderwerk.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.