Erste Klage gegen Telemarketer wegen unerwünschten Werbeanrufen
CK - Washington. In Kalifornien ist die erste Klage eines einzelstaatlichen Justizministeriums gegen ein Unternehmen eingereicht worden, welches auf der bundesweiten Do-Not-Call-Liste verzeichnete Telefonanschlüsse zwecks Werbung anrief.
Nach Auskunft des Ministeriums hatte sich das kleine Unternehmen nicht die Mühe gemacht, das Verzeichnis zu beschaffen oder zu prüfen.
Der Klagantrag in Sachen California v. American Home Craft Inc., N.D. Cal. (No. C-03948, complaint for injunction, civil penalties and damages filed 11/6/03) beläft sich auf eine mit einem Ordnungsgeld in Höhe von $100.000,00 bewehrte Unterlassungsverpflichtung. Nach einem einzelstaatlichen Gesetz Kaliforniens kann das Justizministerium ab Januar 2004 auch ein Ordnungsgeld von $11.000,00 je Anruf verlangen, was in diesem Fall zu knapp $500.000,00 führen würde. 54 Mio. Telefonkunden haben sich bereits auf der Liste verzeichnen lassen, berichtet die Bundesverbraucherschutzbehörde. Der Bund verklagt ebenfalls die Verletzer des Listenschutzes.