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Montag, den 10. Nov. 2003

Erste Klage gegen Telemarketer wegen unerwünschten Werbeanrufen  

CK - Washington.   In Kalifornien ist die erste Klage eines einzelstaatlichen Justizministeriums gegen ein Unternehmen eingereicht worden, welches auf der bundesweiten Do-Not-Call-Liste verzeichnete Telefonanschlüsse zwecks Werbung anrief. Nach Auskunft des Ministeriums hatte sich das kleine Unternehmen nicht die Mühe gemacht, das Verzeichnis zu beschaffen oder zu prüfen.

Der Klagantrag in Sachen California v. American Home Craft Inc., N.D. Cal. (No. C-03948, complaint for injunction, civil penalties and damages filed 11/6/03) beläft sich auf eine mit einem Ordnungsgeld in Höhe von $100.000,00 bewehrte Unterlassungsverpflichtung. Nach einem einzelstaatlichen Gesetz Kaliforniens kann das Justizministerium ab Januar 2004 auch ein Ordnungsgeld von $11.000,00 je Anruf verlangen, was in diesem Fall zu knapp $500.000,00 führen würde. 54 Mio. Telefonkunden haben sich bereits auf der Liste verzeichnen lassen, berichtet die Bundesverbraucherschutzbehörde. Der Bund verklagt ebenfalls die Verletzer des Listenschutzes.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.