Zugang zu US-Gerichten für Häftlinge auf Kuba?
EW - Washington. Der US Supreme Court in Washington hat am Montag, den 10. November 2003, zum ersten Mal einen Fall in Zusammenhang mit den in Guantanamo Bay, Kuba, inhaftierten Häftlingen zur Entscheidung angenommen. Es handelt sich dabei um die Fälle Rasul v. Bush (03-334) und Al Odah v. The United States (03-343). Die Klage wurde ursprünglich vom US District Court for the District of Columbia (Rasul v. Bush, 215 F. Supp. 2d 55 (D.D.C. 2002)) und in der Berufung vom Court of Appeals for the District of Columbia (Al Odah v. United States, 321 F. 3d 1134 (D.C.Cir. 2003)) entschieden.
Die im Interesse der Inhaftierten handelnden Bürgerrechtsanwälte gingen darin gegen die Inhaftierung und den Umgang mit ihren Mandanten auf Kuba vor. Nach der Entscheidung der untergeordneten Gerichte, dass die amerikanische Zivilgerichtsbarkeit keine Zuständigkeit (authority) für derartige Klagen hätte, stellten die Anwälte eine sogenannte "petition for writ of certiorari" an das höchste amerikanische Gericht. Die Richter nahmen die Fälle anders als in vorausgegangenen Fällen zur Entscheidung an, aber begrenzten es auf die Frage, ob den Inhaftierten das Recht auf Zugang zu US Gerichten zusteht.
Der Supreme Court wird die beiden Fälle als einen behandeln. Mit einer Entscheidung wird jedoch nicht vor Juli des nächsten Jahres gerechnet.