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Dienstag, den 11. Nov. 2003

Zugang zu US-Gerichten für Häftlinge auf Kuba?  

EW - Washington.   Der US Supreme Court in Washington hat am Montag, den 10. November 2003, zum ersten Mal einen Fall in Zusammenhang mit den in Guantanamo Bay, Kuba, inhaftierten Häftlingen zur Entscheidung angenommen. Es handelt sich dabei um die Fälle Rasul v. Bush (03-334) und Al Odah v. The United States (03-343). Die Klage wurde ursprünglich vom US District Court for the District of Columbia (Rasul v. Bush, 215 F. Supp. 2d 55 (D.D.C. 2002)) und in der Berufung vom Court of Appeals for the District of Columbia (Al Odah v. United States, 321 F. 3d 1134 (D.C.Cir. 2003)) entschieden.

Die im Interesse der Inhaftierten handelnden Bürgerrechtsanwälte gingen darin gegen die Inhaftierung und den Umgang mit ihren Mandanten auf Kuba vor. Nach der Entscheidung der untergeordneten Gerichte, dass die amerikanische Zivilgerichtsbarkeit keine Zuständigkeit (authority) für derartige Klagen hätte, stellten die Anwälte eine sogenannte "petition for writ of certiorari" an das höchste amerikanische Gericht. Die Richter nahmen die Fälle anders als in vorausgegangenen Fällen zur Entscheidung an, aber begrenzten es auf die Frage, ob den Inhaftierten das Recht auf Zugang zu US Gerichten zusteht.

Der Supreme Court wird die beiden Fälle als einen behandeln. Mit einer Entscheidung wird jedoch nicht vor Juli des nächsten Jahres gerechnet.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.