Verhandlungen über digitales Audio beginnen
CK - Washington. Heute beginnen die freiwilligen Verhandlungen über Lizenzen für digitale Audiodienste im Sinne des Digital
Performance Right in Sound Recordings Act of 1995 und seiner Änderungen im Digital Millennium Copyright Act of 1998 für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2006.
Eine entsprechende Verfügung hat das United States Copyright Office als zuständige Oberste Bundesbehörde heute im Federal Register verkündet. Die freiwillig bis zum Ende Juni 2004 abgeschlossenen Lizenzverträge, die aus diesen Verhandlungen resultieren, sollen in zweifacher Ausfertigung beim Amt hinterlegt werden. Soweit keine Verträge vereinbart werden, dürfen Urheberrechtsinhaber nach Ablauf der Verhandlungsperiode beim Amt Zwangslizenzen beantragen.
Eine entsprechende Verfügung hat das United States Copyright Office als zuständige Oberste Bundesbehörde heute im Federal Register verkündet. Die freiwillig bis zum Ende Juni 2004 abgeschlossenen Lizenzverträge, die aus diesen Verhandlungen resultieren, sollen in zweifacher Ausfertigung beim Amt hinterlegt werden. Soweit keine Verträge vereinbart werden, dürfen Urheberrechtsinhaber nach Ablauf der Verhandlungsperiode beim Amt Zwangslizenzen beantragen.