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Dienstag, den 06. Jan. 2004

Verhandlungen über digitales Audio beginnen  

CK - Washington.   Heute beginnen die freiwilligen Verhandlungen über Lizenzen für digitale Audiodienste im Sinne des Digital Performance Right in Sound Recordings Act of 1995 und seiner Änderungen im Digital Millennium Copyright Act of 1998 für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2006.
Eine entsprechende Verfügung hat das United States Copyright Office als zuständige Oberste Bundesbehörde heute im Federal Register verkündet. Die freiwillig bis zum Ende Juni 2004 abgeschlossenen Lizenzverträge, die aus diesen Verhandlungen resultieren, sollen in zweifacher Ausfertigung beim Amt hinterlegt werden. Soweit keine Verträge vereinbart werden, dürfen Urheberrechtsinhaber nach Ablauf der Verhandlungsperiode beim Amt Zwangslizenzen beantragen.


Dienstag, den 06. Jan. 2004

Junk Fax von fax.com rechtswidrig  

CK - Washington.   Fax.com ist vom Bundeskommunikationsamt FCC in Washington mit einem Bussgeld von mehr als $5Mio. belegt worden. In Anhörungen im Jahre 2003 hatte der FCC-Vorstand eine vermutliche Verletzung des Verbotsgesetzes festgestellt: Telephone Consumer Protection Act (TCPA) of 1991. Heute wurde die Vermutung durch eine verbindliche Verfügung bestätigt. Auf den Höchstrahmen wurde erkannt, weil das Geschäftsmodell von Fax.com auf die Verletzung des Gesetzes ausgerichtet ist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.