Klage des Playboy gegen Suchmaschinen zugelassen
SWM - Washington. Der United States District Court for the Central District
of California hat eine Klage der Playboy Enterprises
gegen den Internetsuchmaschinenanbieter Excite und Netscape Communications zugelassen. Playboy Enterprises, Herausgeber des gleichnahmigen Herrenmagazins wirft den Beklagten vor, seine Markenrechte duch die Platzierung von Werbebannern zu verletzen. Excite und Netscape böten Dritten Sammlungen mit Suchbegriffen an, bei deren Eingabe durch Internetnutzer in der Suchmaschine der Beklagten dann Werbebanner dieser Dritten gezeigt würden. Bei der Eingabe von Marken des Klägers, wie "Playboy" oder "Playmate", die von den Beklagten in einem solchen Paket mit Begriffen aus dem Eroticbereich vermarktet würden, in die Suchmaschine, erschienen dann Werbebanner auf dem PC des Internetnutzers, die u.a. von der Playboy-Konkurrenz stammten. Dadurch würden die Playboy-Marken beeinträchtigt, weil Nutzer die Konkurrenzangebote mit ihnen in Verbindung bringen könnten.
Die Annahme der Klage war zuvor von einer Einzelrichterin des gleichen Gerichts im September 2000 als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden. Sie war bei dieser Entscheidung der Argumentation der Beklagten gefolgt, die in dem fraglichen Vorgehen keine Verwendung der geschützen Marke sehen, sondern nur eine Justierung ihres Werbeangebotes auf die Interessen des jeweiligen Benutzers ihres Suchdienstes. Der Kläger suchte daraufhin erfolgreich eine Entscheidung des Kollegialgerichtes.