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Donnerstag, den 15. Jan. 2004

Klage des Playboy gegen Suchmaschinen zugelassen  

SWM - Washington.   Der United States District Court for the Central District of California hat eine Klage der Playboy Enterprises gegen den Internetsuchmaschinenanbieter Excite und Netscape Communications zugelassen. Playboy Enterprises, Herausgeber des gleichnahmigen Herrenmagazins wirft den Beklagten vor, seine Markenrechte duch die Platzierung von Werbebannern zu verletzen. Excite und Netscape böten Dritten Sammlungen mit Suchbegriffen an, bei deren Eingabe durch Internetnutzer in der Suchmaschine der Beklagten dann Werbebanner dieser Dritten gezeigt würden. Bei der Eingabe von Marken des Klägers, wie "Playboy" oder "Playmate", die von den Beklagten in einem solchen Paket mit Begriffen aus dem Eroticbereich vermarktet würden, in die Suchmaschine, erschienen dann Werbebanner auf dem PC des Internetnutzers, die u.a. von der Playboy-Konkurrenz stammten. Dadurch würden die Playboy-Marken beeinträchtigt, weil Nutzer die Konkurrenzangebote mit ihnen in Verbindung bringen könnten.

Die Annahme der Klage war zuvor von einer Einzelrichterin des gleichen Gerichts im September 2000 als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden. Sie war bei dieser Entscheidung der Argumentation der Beklagten gefolgt, die in dem fraglichen Vorgehen keine Verwendung der geschützen Marke sehen, sondern nur eine Justierung ihres Werbeangebotes auf die Interessen des jeweiligen Benutzers ihres Suchdienstes. Der Kläger suchte daraufhin erfolgreich eine Entscheidung des Kollegialgerichtes.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.