Sex EMail Warnhinweis-VO
CK - Washington. Im heutigen Bundesanzeiger verkündet die Verbraucherschutzbehörde FTC in Washington die Verordung zur Kennzeichnungspflicht für Sex-EMail. Die VO betrifft gewerbliche EMail. Die Betreffzeile darf keinen sexuellen Inhalt aufweisen. Sie muss in Großbuchstaben mit der Kennung sexually-explicit markiert sein. Zudem darf der Inhalt der EMail, der beim Öffnen sichtbar wird, nichts Anstößiges zeigen. Vielmehr muss er bestimmte Ausküfte zum Schutz des Lesers sichtbar machen. Ausnahmen gelten beispielsweise bei einer bestehenden Geschäftsbeziehung.