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Montag, den 19. April 2004

Sex EMail Warnhinweis-VO  

CK - Washington.   Im heutigen Bundesanzeiger verkündet die Verbraucherschutzbehörde FTC in Washington die Verordung zur Kennzeichnungspflicht für Sex-EMail. Die VO betrifft gewerbliche EMail. Die Betreffzeile darf keinen sexuellen Inhalt aufweisen. Sie muss in Großbuchstaben mit der Kennung sexually-explicit markiert sein. Zudem darf der Inhalt der EMail, der beim Öffnen sichtbar wird, nichts Anstößiges zeigen. Vielmehr muss er bestimmte Ausküfte zum Schutz des Lesers sichtbar machen. Ausnahmen gelten beispielsweise bei einer bestehenden Geschäftsbeziehung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.