Gegner mundtot
CK - Washington. Im Trademark Blog wird auf den Versuch Schwarzeneggers hingewiesen, eine Firma mit einer Abmahnung abzumahnen und gleichzeitig mundtot zu machen, indem der Abmahnung das Verbot hinzugefügt wird, die Abmahnung nicht zu veröffentlichen. Die Erklärung, wieso dieses Verbot erfolglos bleiben muss, überzeugt unter dem Aspekt des Rechts der Trade Secrets, das erheblich weiter geht als das deutsche Recht der Geschäftsgeheimnisse, aber nicht so weit, wie Schwarzeneggers Rechteverwertungsfirma vermutet.
Siehe auch Kochinke/Ernestus, Das Geschäftsgeheimnis im amerikanischen Recht, Computer und Recht 1990, S. 689; Tim Wittwer, US-Trade Secrets und das unvermeidbare Wissen, 10 German American Law Journal (21. Mai 2001).
Siehe auch Kochinke/Ernestus, Das Geschäftsgeheimnis im amerikanischen Recht, Computer und Recht 1990, S. 689; Tim Wittwer, US-Trade Secrets und das unvermeidbare Wissen, 10 German American Law Journal (21. Mai 2001).