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Freitag, den 30. April 2004

Stalking per Korrespondenz  

CK - Washington.   Stalking im Internet führt in diesem Fall zu einer Anklage, Festnahme und Freilassung gegen $150.000 Kaution. Er erinnert an die Festnahme eines Deutschen, dem vor einigen Jahren wegen Heimreisegefahr die Kaution verweigert wurde. Er durfte sieben Wochen im Gefängnis verbringen. Dabei hatte er lediglich im persönlichen Gespräch mit der Internet-Bekannten Missverständnisse aufklären wollen. Kurz nach der Ankunft in Amerika wurde er festgenommen. Sein von trister Musiklyrik geprägtes Englisch trug wesentlich zu dem Eindruck bei, den die Staatsanwaltschaft von seiner Internet-Korrespondenz gewonnen hatte. Die Moral: Vor derartiger Korrespondenz erst einmal sittsames Englisch lernen und ein wenig über die Grauzone Internet-Stalking anlesen.


Freitag, den 30. April 2004






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.