In Dubio
CK - Washington. In Internet-Schriften wird In Dubio Pro Reo teilweise als universelles Prinzip bezeichnet. Gelegentlich verwenden nichtamerikanische Juristen den Begriff in amerikanischen Texten ohne Erklärung. Bei einer Google-Suche stoße ich auf englischsprachige Fundstellen, die den Grundsatz als Entlehnung aus dem römischen Recht bezeichnen. Das German Law Journal verwendet den Begriff in einer englischen Darstellung über Terror and Law im Sinne eines careful weighing. Simon's Blawg stellt in ganz anderem Zusammenhang ironisch die Frage, ob nach einer komplizierten Klarstellung der Regel durch das Bundesverfassungsgericht noch Zweifel bestehen.
Ja, und wie! Als Nichtstrafrechtler, der beim Verfassen eines Blogberichts soeben den Begriff ohne Zweifel verwandte, frage ich mich nach fruchtloser Internet-Recherche, ob diese Regel tatsächlich im anglo-amerikanischen Bereich unbekannt ist. Oder kommt er der Presumption of Innocence gleich? Das ist der Grundsatz, den Amerikaner oft nur in den USA, nicht im Rest der Welt vermuten. Wer die Antwort weiß: Bitte einen Kommentar einfügen oder links eine Notiz hinkritzeln.
Ja, und wie! Als Nichtstrafrechtler, der beim Verfassen eines Blogberichts soeben den Begriff ohne Zweifel verwandte, frage ich mich nach fruchtloser Internet-Recherche, ob diese Regel tatsächlich im anglo-amerikanischen Bereich unbekannt ist. Oder kommt er der Presumption of Innocence gleich? Das ist der Grundsatz, den Amerikaner oft nur in den USA, nicht im Rest der Welt vermuten. Wer die Antwort weiß: Bitte einen Kommentar einfügen oder links eine Notiz hinkritzeln.
Nachtrag v. 12. Mai: Universell scheint das Prinzip auch nach Ermittlungen von Margaret Marks nicht zu sein, siehe ihren Kommentar bei Transblawg.