• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 10. Mai 2004

Gelungener Vortrag Zypries  

CK - Washington.   Soeben schloss mit einer wirklich weiterführenden Fragestunde ein Vortrag von Justizministerin Zypries in Washington vor den geladenen Gästen der Friedrich Ebert Stiftung ab. Das Thema Freedom, Democracy and the Rule of Law in an Era Marked by International Terrorism in Washington heute ohne die Nebenwirkung, belehrend oder besserwisserisch aufzutreten, zu erörtern, meisterte Frau Zypries mit dem Erfolg, dass der Wunsch nach Kritik an den Vorgängen im Irak in die Formulierung der Gästefragen einfloss. Der von Substanz getragene Vortrag wird beim Stiftungsbüro Washington und dem Bundesjustizministerium abrufbar sein. Das Bekenntnis von Frau Zypries zum Rechtsstaat und Verfassungsstaat auch in Zeiten gesteigerter Terrorismusgefahr und resultierender Neigung zu Grundrechtseingriffen ist, zumindest aus hiesiger Sicht, lesens- und nachahmenswert.


Montag, den 10. Mai 2004

Gefangene und Kriegsgefangene  

CK - Washington.   Die hier zirkulierenden Erklärungen der Vorfälle in US-Gefängnissen im Irak wirken wie eine Fata Morgana. Die Gefangenenmisshandlung in amerikanischen Gefängnissen ist gut dokumentiert und wird von der Öffentlichkeit, der viel an Vergeltung und wenig an Rehabilitation liegt, als normales Risiko einer Straftat hingenommen: Vergewaltigung und Mord zählen ebenso dazu wie von Gefängnisverwaltungen tolerierte oder unterstützte Sexvermittlung von Gefangenen.

Wenn dasselbe Personal im Traumazustand des Krieges solche Erfahrungen und den rachdürstigen Volkswillen im Ausland umsetzt, darf das Ergebnis nicht verwundern. Wo Menschenwürde keinen Verfassungsrang besitzt, die hochgepriesene Verfassung zudem nicht jedem Menschen den Menschenrang, sondern manchen halt die Sacheigenschaft als Sklave oder Indentured Servant einräumte, wo Wärter Genf nicht einmal auf der Landkarte finden, und wo die Moral als politisches Schlagwort einer Partei gepachtet ist, erscheint es nun witzlos, Fehler auf höchster Ebene durch Militärstrafverfolgung unterster Chargen wegwischen zu wollen.

Was aus dem Irak bekanntgeworden ist, spiegelt sich im Alltag der USA nun bereits in der Verhaftung von verdächtigen, aber nicht hinreichend belegbar Verdächtigten nach dem Patriot Act, das plötzliche und langzeitige Verschwinden von Material Witnesses und vielerlei kleinen, aber systematischen Eingriffe. Allen und der Welt Gutes tun zu wollen, liegt ebenso in der amerikanischen Psyche wie die Schwäche, im Traumazustand zu fürchterlichen Entgleisungen fähig zu sein, vor denen auch der Glaube an die beste Verfassung der Welt nicht schützt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.