CK - Washington. Deutsche Unternehmen sind seit dem Beginn der neuziger Jahre vorsichtig geworden, wenn es um Ausfuhren amerikanischer Produkte oder um Wiederausfuhren, einschließlich deutscher Waren mit amerikanischen Teilen, in Embargoländer geht. Sie beachten die deutschen wie die US-Bestimmungen. Letztere werden heute vom Bureau of Industry and Security verwaltet. Dieses Amt hat heute eine
Handelssperre gegen Arian Transportvermittlungs GmbH in Köln im Wege eines verwaltungsrechtlichen Versäumnisurteils erlassen. Mit ihm wird Unternehmen, aber auch natürlichen Personen verboten, mit dieser Firma in Bezug auf amerikanische Waren und Informationen zusammenzuarbeiten. Die Handelssperre wirkt 10 Jahre, wenn das Versäumnisurteil nicht aufgehoben wird, und wird mit der Ausfuhr von Rechnern und Verschlüsselungssoftware in den Iran im Jahre 1999 unter Verstoß gegen den
Export
Administration Act of 1979, i.n.F.,
50 U.S.C. app. 2401-2420 (2000)
begründet.
Angesichts dieser Entwicklung sei nochmals auf die
Einbeziehung Syriens in die besonders behandelten Embargolistenstaaten hingewiesen.