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Mittwoch, den 19. Mai 2004

Mittwoch, den 19. Mai 2004

911-Bericht: New York  

CK - Washington.   Lediglich auf die Angriffe auf das World Trade Center am 11. September 2001 bezieht sich der heute veröffentlichte Bericht der Mitarbeiter des Bundesuntersuchungsausschusses. Der Ausschuss stellte vor allem fest, dass die Telekommunikationsschwierigkeiten der Rettungseinheiten zu schweren, potenziell vermeidbaren Verlusten führten. Beispielsweise erfuhren die Einheiten im Nordturm nicht, dass der Südturm eingestürzt war und den zweiten Turm dasselbe Schicksal erwartete.

Der neue 9/11-Bericht liegt bei Findlaw nur als PDF. Ein Verzeichnis aller Untersuchungsergebnisse der National Commission on Terrorist Attacks on the United States befindet sich beim Ausschluss. Er setzt die Untersuchung mit Anhörungen in New York City fort.


Mittwoch, den 19. Mai 2004

Embargobruch: Handelssperre  

CK - Washington.   Deutsche Unternehmen sind seit dem Beginn der neuziger Jahre vorsichtig geworden, wenn es um Ausfuhren amerikanischer Produkte oder um Wiederausfuhren, einschließlich deutscher Waren mit amerikanischen Teilen, in Embargoländer geht. Sie beachten die deutschen wie die US-Bestimmungen. Letztere werden heute vom Bureau of Industry and Security verwaltet. Dieses Amt hat heute eine Handelssperre gegen Arian Transportvermittlungs GmbH in Köln im Wege eines verwaltungsrechtlichen Versäumnisurteils erlassen. Mit ihm wird Unternehmen, aber auch natürlichen Personen verboten, mit dieser Firma in Bezug auf amerikanische Waren und Informationen zusammenzuarbeiten. Die Handelssperre wirkt 10 Jahre, wenn das Versäumnisurteil nicht aufgehoben wird, und wird mit der Ausfuhr von Rechnern und Verschlüsselungssoftware in den Iran im Jahre 1999 unter Verstoß gegen den Export Administration Act of 1979, i.n.F., 50 U.S.C. app. 2401-2420 (2000) begründet.

Angesichts dieser Entwicklung sei nochmals auf die Einbeziehung Syriens in die besonders behandelten Embargolistenstaaten hingewiesen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.