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Freitag, den 27. Aug. 2004


Verfügung zum Nachrichtendienst

 
CK - Washington.   Nachrichtendienstliche Veränderungen stehen auf den ersten Blick aufgrund mehrer heute von Bush unterzeichneten Verfügungen an. Die Webseite des Weißen Hauses verzeichnet sie unter den News vom 27. August 2004; ein Fact Sheet wirkt werbend. Eine Kommentierung findet sich bei Findlaw. Materielle Änderungen sind mit der Haupt-Directive nicht beabsicht. Nach ihren Absätzen 4 und 9 soll die Delegierung verschiedener Aufgaben zu Recherchen und Berichten führen sollten, die erst nach der Wahl erstellt sein müssen. Dem Ton nach passt die Direktive zur ersten Seite, auf der es munter heißt, des Präsidenten first term has been among the most consequential and successful in modern times.



Rechtlos: www.recht.us 30. 8. 2004

 
CK - Washington.   Am kommenden Montag werden wegen DNS-, IP-, und sonstigen Infrastruktur-Umstellungen die Seiten des German American Law Journal vorübergehend ganz oder teilweise ausfallen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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