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Dienstag, den 31. Aug. 2004

Kerry wird verleumdet

 
CK - Washington.   In einer Findlaw-Kolumne argumentiert Ex-Präsidentenberater John Dean, daß John Kerry eine Verleumdungsklage gegen die ihn beschuldigenden Bootssoldaten erheben sollte. Sein gutachterlicher Vermerk erörtert die historische Entwicklung der Kandidatenverleumdung.



Großverdiener führen im Wahlkampf

 
CK - Washington.   United for a Fair Economy, eine laut Findlaw linkslastige Forschungsanstalt, stellt in ihrem heutigen Bericht Executive Excess 2004 (PDF) fest, dass sich die führenden Großverdiener auch beim Sammeln von Wahlgeldern die meisten Freunde verschaffen. Diese Spenden werden öffentlich verzeichnet. Die Untersuchung stellte auch die Verbindungen von Führungskräften zu anderen Merkmalen fest:

So verdienen sie mehr, wenn sie Stellen aus dem US-Dienstleistungssektor ins Ausland verlegen, so bei United Technologies, Citigroup, Oracle, Bank of America, Cognizant Technology Solutions, Morgan Stanley, Intuit, SBC Communications, Conseco, JP Morgan Chase, Sprint, Bank of New York, Time Warner, General Electric und American Express. Die untersuchten Mitglieder der Chefetagen verdienten im Jahre 2003 nun das 301-Fache der einfachen Arbeitnehmer oder das 634-Fache eines einfachen Soldaten.



Megan's Law im Internet

 
CK - Washington.   Wegen Straftaten mit geschlechtlichem Einschlag vorbestrafte Täter werden 10 Jahre nach dem Mord an Megan Kanka demnächst auch in Kalifornien im Internet verzeichnet werden. Alle Staaten haben mittlerweile nach dem Modell des Megan's Law solche Verzeichnisse eingerichtet. Sechs Staaten veröffentlichen die Daten laut Findlaw bisher nicht im Internet, doch diese Zahl schrumpft.



Erst pusten - dann fahren

 
SWM - Idstein.   Keith Emerich aus Lebanon in Pennsylvania muß zukünftig erst in ein an seinem Auto auf seine Kosten zu befestigendes Alkohlmeßgerät blasen, wenn er mit dem Auto fahren will. Dazu verurteilte ihn ein Richter, der damit das absolute Fahrverbot, das die zuständige Verkehrsbehörde in Pennsylvania verhängt hatte, immerhin abmilderte.

Das pikante daran ist, daß Emerich ausgerechnet von einem Krankenhausarzt als mutmaßlicher Alkoholiker an die Behörde gemeldet worden war, nachdem er während eines Klinikaufenthaltes einen erhöhten Alkoholkonsum eingeräumt hatte. Ein Gesetz in Pennsylvenia ermächtigt Mediziner ausdrücklich, solche Informationen an die zuständigen Behörden weiter zu geben.

Vor Gericht hatte Emerich angegeben, nie unter dem Einfluß von Alkohol Auto gefahren zu sein und verwies auf seinen "driver's record", der seit 23 Jahren ohne Eintrag ist. Seinerzeit war er allerdings durch Alkohol am Steuer aufgefallen. Die für den Führerscheinentzug zuständige Behörde machte geltend, daß Emerich als offensichtlicher Alkoholiker nicht die notwendige Steuerungsfähigkeit besitze um einen Verstoß gegen das Fahrverbot unter Alkoholeinfluß mit hinreichender Sicherheit ausschließen zu können.

Immerhin ist vor Ort eine Debatte entbrannt, in der nicht nur diskutiert wird, daß hier jemand ohne eine beweisbar vorwerfbare Handlung einer staatlichen Sanktion unterworfen wird, sondern auch, daß die Vorschrift einen tiefen Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bedeutet. Der unmittelbar betroffene Arzt muß sich übrigens dieser Diskussion nicht stellen: Das fragliche Gesetz sichert ihm - und das ist wirklich ungewöhnlich genug im Land der Informationsfreiheit - als Tipgeber volle Anonymität zu.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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