SWM - Idstein. Keith Emerich aus Lebanon in Pennsylvania muß
zukünftig erst in ein an seinem Auto auf seine Kosten zu befestigendes
Alkohlmeßgerät blasen, wenn er mit dem Auto fahren
will.
Dazu verurteilte ihn ein Richter, der damit das absolute Fahrverbot, das die
zuständige Verkehrsbehörde in Pennsylvania verhängt hatte,
immerhin abmilderte.
Das pikante daran ist, daß Emerich ausgerechnet von einem Krankenhausarzt
als mutmaßlicher Alkoholiker an die Behörde gemeldet worden war,
nachdem er während eines Klinikaufenthaltes einen erhöhten
Alkoholkonsum eingeräumt hatte. Ein Gesetz in Pennsylvenia
ermächtigt Mediziner ausdrücklich, solche Informationen an die
zuständigen Behörden weiter zu geben.
Vor Gericht hatte Emerich angegeben, nie unter dem Einfluß von Alkohol Auto
gefahren zu sein und verwies auf seinen "driver's record", der seit 23 Jahren
ohne Eintrag ist. Seinerzeit war er allerdings durch Alkohol am Steuer
aufgefallen. Die für den Führerscheinentzug zuständige
Behörde machte geltend, daß Emerich als offensichtlicher Alkoholiker
nicht die notwendige Steuerungsfähigkeit besitze um einen Verstoß
gegen das Fahrverbot unter Alkoholeinfluß mit hinreichender Sicherheit
ausschließen zu können.
Immerhin ist vor Ort eine
Debatte entbrannt, in der nicht nur diskutiert wird, daß hier jemand ohne eine beweisbar vorwerfbare Handlung einer staatlichen Sanktion unterworfen wird, sondern auch, daß die Vorschrift einen tiefen Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bedeutet. Der unmittelbar betroffene Arzt muß sich übrigens dieser Diskussion nicht stellen: Das fragliche Gesetz sichert ihm - und das ist wirklich ungewöhnlich genug im Land der Informationsfreiheit - als Tipgeber volle Anonymität zu.