State Farm 2 am Ende
CK - Washington. Der Fall State Farm v. Campbell ist endgültig abgeschlossen. Ein letzter Versuch des Versicherers, die Verfassungsmäßigkeit des Strafschadensersatzes überprüfen zu lassen, schlug fehl, als der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten heute den Antrag auf certiorari abwies.
Nach der wegweisenden Entscheidung des Gerichts vom 7. April 2003 kehrte der Fall nach Utah zurück, wo das Gericht den höchsten Faktor nach den Leitlinien des U.S. Supreme Court zur Bemessung des reduzierten Strafschadensersatzes ansetzte und die punitive Damages von $145Mio. auf ca. $9Mio. reduzierte.
Der Versicherer brachte das neue Urteil wieder nach Washington, Az. 04-116, und fand die Unterstützung zahlreicher interessierter Unbeteiligter. Diese wandten sich an das Gericht mit amicus curiae-Schriftsätzen, so dem des Wirtschaftsverbandes U.S. Chamber of Commerce vom 23. August 2004. Der Verband verfolgt auch in anderen Fällen das Thema der verfassungswidrigen Punitive Damages-Bemessung weiter.
Nach der wegweisenden Entscheidung des Gerichts vom 7. April 2003 kehrte der Fall nach Utah zurück, wo das Gericht den höchsten Faktor nach den Leitlinien des U.S. Supreme Court zur Bemessung des reduzierten Strafschadensersatzes ansetzte und die punitive Damages von $145Mio. auf ca. $9Mio. reduzierte.
Der Versicherer brachte das neue Urteil wieder nach Washington, Az. 04-116, und fand die Unterstützung zahlreicher interessierter Unbeteiligter. Diese wandten sich an das Gericht mit amicus curiae-Schriftsätzen, so dem des Wirtschaftsverbandes U.S. Chamber of Commerce vom 23. August 2004. Der Verband verfolgt auch in anderen Fällen das Thema der verfassungswidrigen Punitive Damages-Bemessung weiter.