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Montag, den 04. Okt. 2004

State Farm 2 am Ende  

CK - Washington.   Der Fall State Farm v. Campbell ist endgültig abgeschlossen. Ein letzter Versuch des Versicherers, die Verfassungsmäßigkeit des Strafschadensersatzes überprüfen zu lassen, schlug fehl, als der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten heute den Antrag auf certiorari abwies.

Nach der wegweisenden Entscheidung des Gerichts vom 7. April 2003 kehrte der Fall nach Utah zurück, wo das Gericht den höchsten Faktor nach den Leitlinien des U.S. Supreme Court zur Bemessung des reduzierten Strafschadensersatzes ansetzte und die punitive Damages von $145Mio. auf ca. $9Mio. reduzierte.

Der Versicherer brachte das neue Urteil wieder nach Washington, Az. 04-116, und fand die Unterstützung zahlreicher interessierter Unbeteiligter. Diese wandten sich an das Gericht mit amicus curiae-Schriftsätzen, so dem des Wirtschaftsverbandes U.S. Chamber of Commerce vom 23. August 2004. Der Verband verfolgt auch in anderen Fällen das Thema der verfassungswidrigen Punitive Damages-Bemessung weiter.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.