CK - Washington. Erstaunt die Meldung, der Antrag von Restaurants auf eine Innenausbaugenehmigung in Washington dauere sieben Wochen, in benachbarten Maryland fünf Wochen bis zur Bescheidung? Sie sollte, denn selbst in der Vor-PC-Zeit, ca. 1972, sollte so etwas bei deutschen Landratsämtern nur acht Wochen dauern - und nach dem studentischen Einsatz des Verfassers zum Verhackstücken des Bundes- und Landesbaugesetzes und Fütterung der Lochkartenprogrammierer, die noch Ergebnisse auf Telexstreifen auslesen mussten, bald nur noch zwei Wochen, jedenfalls in jenem Kreis - dank der Weitsicht des leitenden Juristen der Bauabteilung, die dem Studenten nebenbei den Rechner- und Computerrechtsspleen versetzte.
CKRechtsanwalt i.R. u. Attorney
Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von
Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Partner einer 80-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel
Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag
Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook
Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.